Zusammensetzung:
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Für je 15 Schülerinnen und Schüler einer Grundschule ist ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Der Elternbeirat hat jedoch mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Rangau-Grundschule haben. Sie erhalten pro Kind einen Stimmzettel und wählen den Elternbeirat innerhalb von sechs Wochen nach Schulbeginn in einer Briefwahl. Die ersten bzw. zweiten Klassenelternsprecher können, wenn sie sich als Kandidaten für die Wahl aufstellen lassen, auch Mitglieder des Elternbeirats sein.
Bedeutung und Aufgaben:
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern für die Erziehung und Bildung der Kinder und wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Aufgabe des Elternbeirats ist es v.a.:
Die Schulleiterin/der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat frühestmöglich über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.